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Artenschutz
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Viele unserer Pfleglinge sind auf diversen Listen vermerkt, die den Schutz-Status nach internationalen Abkommen bezeichnen. Grundlage ist das Bundes-Naturschutz-Gesetz (BNatSchG)
und die Bundes-Artenschutz-Verordnung (BArtSchVO)
in ihren jeweiligen Fassungen. Besonders die Bundes-Artenschutz-Verordnung
enthält klare Richtlinien, wie für die einzelnen geschützten Arten vorzugehen
ist. Wir empfehlen dringend, diese einzuhalten.
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Allgemeine
Verwaltungsvorschriften Mindestanforderungen Körnerfresser Mindestanforderungen Papageien Mindestanforderungen Weichfresser
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Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest 2013
Infos zum Tiertransport innerhalb der EU |
Online Recherche zum Schutzstatus Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz
EU Artenschutz-Verordnung EU 338 2017
Bundes-Naturschutz-Gesetz Bundesartenschutz-Verordnung 2013 Herkunftsnachweis für geschützte Arten Richtlinien Wildlebende Vogelarten 2009
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